Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 1. Mai 2024 © Union Swiss Brokers Holding AG, Mai 2024
1. Anwendungsbereich
1.1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Union Swiss Brokers Holding AG (nachfolgend "USB " oder "Versicherungsvermittlerin") und dem Versicherungsnehmer (nachfolgend "Kunde"). Es gelten jeweils die bei Vertragsschluss aktuellen AGB gemäss Webseite der USB. Die USB behält sich ausdrücklich vor, die AGB jederzeit ändern zu können.
1.2.
USB ist eine ungebundene Versicherungsvermittlerin für sämtliche Versicherungszweige. Sie schliesst Zusammenarbeitsverträge mit Versicherungsgesellschaften zu den bestmöglichen Konditionen ab. USB kann sowohl selbständig (eigenes Mandat), als auch im Auftrag von dritten Versicherungsagenten (Co-Broker) tätig werden (Co-Broker-Mandat).
1.3.
USB, ihre Berater, sowie sämtliche Co-Broker verfügen je über eine Registrierung als Versicherungsvermittler bei der Schweizerischen Finanzmarkaufsicht FINMA nach Art. 42 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
2. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit von USB im Bereich der Überprüfung, Gestaltung, Betreuung, Verwaltung und Vermittlung von Versicherungsprodukten und -dienstleistungen im Interesse ihrer Kunden.
3. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
3.1.
Zwischen USB und dem Kunden wird eine separate Versicherungsvermittlungsvereinbarung (Hauptvertrag) geschlossen, mit der USB insbesondere zur Einholung von Offerten und der Verhandlung mit Versicherungsgesellschaften ermächtigt wird. Die vorliegenden AGB sind integraler Bestandteil des Hauptvertrags und sind dem Kunden vor Abschluss des Hauptvertrags vorzulegen. Abweichende Bedingungen zu den vorliegenden AGB gelten nur, wenn sie schriftlich und im gegenseitigen Einverständnis erfolgen. Mit Abschluss des Hauptvertrags gelten auch die AGB als angenommen.
3.2.
Die Angebote von USB sind unverbindlich, solange USB nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Die Offerte gilt als angenommen, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder via elektronische Medien die Annahme erklärt, oder die entsprechende Dienstleistung in Empfang genommen hat.
4. Dienstleistung und Konditionen
4.1.
USB erbringt unterschiedliche Leistungen im Versicherungsbereich, inklusive der Beratung, der Vermittlung und der Erstellung von individuellen Analysen und massgefertigten Versicherungsportfolios. Die Expertise von USB und ihrer Co-Broker erstreckt sich auf Versicherungen für natürliche und juristische Personen und umfasst sämtliche Personen-, Sach-, Vermögens- und Lebensversicherungen.
4.2.
Im Auftrag und Namen des Kunden holt USB Offerten bei Versicherungsunternehmen ein und schliesst nach Einverständnis des Kunden die entsprechenden Versicherungsleistungen ab. Zur Bestimmung und Bemessung der Versicherungsleistungen sind allein die Originalpolicen, die gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherungsunternehmens, sowie die von den Kunden eingereichten und beantworteten Fragebögen massgebend.
4.3.
Weiter kann USB oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, der Co-Broker gemäss Hauptvertrag die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen im Interesse des Kunden übernehmen (Versicherungsmandat). Darunter fallen folgende Leistungen: Analyse und Verortung von Risiken, festlegen von Rahmenwerten der Versicherung, rechtliche Auskunft und Unterstützung bei einem Schadensfall des Versicherten.
5. Zusammenarbeit mit Versicherern
5.1.
USB verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherungsunternehmen, ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (VAG) weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden.
5.2.
USB vermittelt Versicherungsverträge für folgende Versicherungsgesellschaften (in alphabetischer Reihenfolge): ASGA, Allianz Suisse, Asisa, AXA, Baloise, CAP Rechtschutz, Coop Rechtsschutz, Dextra, Emmental Versicherung, Epona, Fortuna, Generali, Gebäudeversicherung des Kantons Bern, Helsana, Helvetia, Liechtenstein Life, Medpension vsao, Mobiliar, ÖKK, Orion, Pax, Protekta, Servisa, Solida, Swiss Life, Sympany, Tellco AG, TSM Versicherungen, Vaudoise, Visana, Zurich. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Die vollständige Liste kann unter www.unionsb.ch/vertragspartner eingesehen werden.
5.3.
USB oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, der Co-Broker gemäss Hauptvertrag betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherungsunternehmen. USB oder der Co-Broker gemäss Hauptvertrag erbringen in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherungsunternehmen führen.
6. Zusammenarbeit mit Versicherungsbrokern im Ausland
Wo dies zur Erfüllung allfälliger Aufgaben aus dem Hauptvertrag ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist USB oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, der Co-Broker gemäss Hauptvertrag ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden mit einem lokalen Versicherungsbroker im Ausland zusammenzuarbeiten.
7. Entschädigung
7.1.
Das Inkasso der Versicherungsprämie des Kunden (Versicherungsnehmer) erfolgt in der Regel direkt durch das Versicherungsunternehmen.
7.2.
USB vereinbart für die Versicherungsvermittlung eine marktübliche Provision/Courtage, die durch das Versicherungsunternehmen entrichtet wird. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Versicherungsprämie und ist in den von den Versicherungsunternehmen offerierten Prämien enthalten. Im Bereich der Lebensversicherungen erhält USB oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, der Co-Broker gemäss Hauptvertrag eine Abschlussprovision.
7.3.
Für weitergehende Beratungsleistungen, die auf Wunsch des Kunden erfolgen, vereinbaren USB oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, der Co-Broker gemäss Hauptvertrag sowie der Kunde vorgängig separat eine Entschädigung.
7.4.
Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben, exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuersätze (MWST). Für die korrekte Erfassung und Abführung allfälliger Steuern durch den Kunden übernimmt USB keine Haftung.
8. Kundenbetreuung
Mit Vertragsschluss wird dem Kunden ein persönlicher Kundenbetreuer zugeteilt. Beim Kundenbetreuer handelt es sich um einen Berater von USB oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, den Co-Broker gemäss Hauptvertrag.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1.
Die Auskünfte der Berater von USB und/oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, des Co-Brokers gemäss Hauptvertrag beruhen auf ihrer langjährigen Erfahrung als Versicherungsvermittler. Ihre Auskünfte vermögen allerdings eine Rechts-, Kapitalanlage- oder Steuerberatung durch Rechtsanwälte, Vermögensberater, Steuerexperten oder allfälliger Behörden im Einzelfall nicht zu ersetzen.
9.2.
Bei Fahrlässigkeit, Irrtum oder falschen Angaben in Verbindung mit der Vermittlungstätigkeit, haftet entweder die USB oder, im Falle eines Co-Broker-Mandats, der Co-Broker gemäss Hauptvertrag. In diesem Fall hat der Kunde seine Beschwerde schriftlich an die entsprechende Geschäftsleitung gemäss Hauptvertrag zu richten.
10. Datenschutz
USB leistet Gewähr, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Abwicklung und der Beendigung des Hauptvertrags bearbeiteten Personendaten, gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) behandelt werden. Mit Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherung wird zudem auf die aktuell geltende Datenschutzerklärung von USB sowie – falls relevant – des Co-Brokers gemäss Hauptvertrag verwiesen.
11. Vertragsdauer und Folgen des Vertragsrücktritts
Das Mandat ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich und eingeschrieben zum Ende eines Monats gekündigt werden. Falls dies angezeigt ist, informiert USB die betroffenen Versicherungsgesellschaften nach Ablauf der Kündigungsfrist und hebt das Mandat auf.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1.
Der Hauptvertrag untersteht materiellem Schweizer Recht.
12.2.
Alle sich aus den vorliegenden AGB und dem Hauptvertrag ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über das gültige Zustandekommen, die Rechtswirkung, die Abänderung und Auflösung, werden durch die ordentlichen Gerichte am Sitz des Kunden in der Schweiz beurteilt.
13. Schlussbestimmungen
13.1.
Änderungen und Ergänzungen der AGB (auch dieser Ziffer) bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch elektronische Signaturen erfüllt.
13.2.
Sollte dieser Vertrag ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
13.3.
Eine verspätete oder (auch nur teilweise) unterlassene Ausübung von Rechten seitens einer Partei gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte und führt nicht zu deren Verwirkung.